Bauabzugsteuer müssen auch Heilberufler zahlen
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes
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Wer meint, dass Bauabzugsteuer nur Unternehmen der Baubranche betreffe, irrt. Auch wenn eine Bauleistung an einen (Zahn-)Arzt, Therapeuten, Pflegedienstinhaber oder einen privaten Vermieter erbracht wird, ist dieser grundsätzlich verpflichtet, einen Steuerabzug in Höhe von 15 % der Bruttobausumme vom Rechnungsbetrag einzubehalten, beim Finanzamt des Bauunternehmers anzumelden und dorthin abzuführen. Der Steuerabzug ist für alle Bauleistungen vorzunehmen, insbesondere für die Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von Bauwerken.