Baumängelstreitigkeiten sind keine außergewöhnliche Belastung

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes

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Wer vor Gericht zieht, sollte die damit verbundenen Kosten nicht aus dem Auge verlieren. Auch wenn diese Kosten den Einzelnen stark belasten, gehören sie nicht automatisch zu den außergewöhnlichen Belastungen, die steuerlich abziehbar sind. Bereits seit 2013 sind Prozesskosten in der privaten Steuererklärung nur noch dann als außergewöhnliche Belastung ansetzbar, wenn der Steuerpflichtige ohne den Prozess Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Das gilt für jede Art von Prozesskosten.

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