Berufskleidung

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes

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Aufwendungen für Arbeitskleidung sind steuerlich abzugsfähig. Das stimmt zwar. Doch nicht in jedem Fall lässt das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug zu. Abzugsfähig sind nur die Kosten für typische Berufskleidung, wie Arztkittel, Bereichskleidung (z. B. OP oder Endoskopie) oder Schutzausrüstungen für Bereiche mit Kontaminationsgefahr. Auch geeignetes Schuhwerk (bequem, geschlossen, rutschfest und desinfizierbar) gehört dazu.

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