Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes

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Das BMF hat sich mit Schreiben vom 30.06.2021 zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen geäußert und das bisherige BMF-Schreiben aus dem Jahr 1994 aufgehoben. Achtung: Die neuen Grundsätze sind bereits seit dem 1. Juli 2021 anzuwenden. Das BMF-Schreiben gibt einen guten Überblick über die umfangreichen Anforderungen an die Nachweis- und Aufzeichnungsverpflichtungen.

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