Corona-Boni bis 4.500 Euro nach § 3 Nr. 11b EStG steuerfrei

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes

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Das vom Bundestag am 19.05.2022 und vom Bundesrat am 10.06.2022 beschlossene Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält mit § 3 Nr. 11b EStG eine Neuregelung für einen steuerfreien Corona-Bonus. Nach § 3 Nr. 11b EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 31.12.2022 an seine Arbeitnehmer zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise gewährte Leistungen bis zu einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei.

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