Corona-Prämie für Pflegebeschäftigte

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes

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Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten sind während der Corona-Pandemie besonders belastet. Als Anerkennung erhalten Sie eine Sonderleistung (Corona-Prämie). Dies regelt Artikel 5 des „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Das Gesetz wurde am 19.05.2020 vom Bundesrat beschlossen und am 22.05.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet.

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