Dienstreisen mit dem Fahrrad
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes
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Wer dienstlich unterwegs ist, kann grundsätzlich seine Fahrtkosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Sie ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen.