Ertragsteuerliche Erleichterungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes
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Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Bruttolistenpreisgrenze für reine Elektrofahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft werden, von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben. Die Reichweitengrenzen bei Hybridfahrzeugen wurde nicht abgeschafft und ist somit weiterhin zu beachten.