Gutachterliche Tätigkeit kann umsatzsteuerpflichtig sein

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes

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Das Erstellen von Gutachten für (sozial-)rechtliche Verfahren sowie für private oder berufliche Zwecke gehört schon längst zum ärztlichen Leistungsportfolio. Doch Gutachten ist nicht gleich Gutachten, insbesondere aus umsatzsteuerlicher Sicht. Gutachterliche Leistungen können umsatzsteuerpflichtig, aber auch umsatzsteuerfrei sein. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig. Doch als Faustregel gilt: Nur, wenn die medizinische Betreuung von Patienten durch das Diagnostizieren oder Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen im Vordergrund steht, gehören Gutachten zu den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen.

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