Gutscheine und Guthabenkarten: Sachbezug oder Barlohn?
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes
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Als Sachbezüge werden ab 2020 nur noch Gutscheine und Geldkarten (Zahlungsinstrumente) zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen anerkannt, die den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdienstaufsichtsgesetz entsprechen.