Lohnfortzahlung an Feiertag, bei Krankheit und im Urlaubsfall

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes

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Fält ein Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag, so hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung, ebenso wie während der Krankheit. Gleiches gilt für die Weiterzahlung des Entgelts während des Urlaubs. Unklar ist jedoch häufig, wie der forzuzahlende Lohn zu berechnen ist und ob neben dem Grundlohn auch andere Entgeltbestandteile in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist.

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