Photovoltaikanlage steuerlich geltend machen
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes
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Photovoltaik ist wieder im Kommen. Während die Einspeisevergütung in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert wurde, hat sich der Trend jüngst umgekehrt: Für Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden, gelten durch die EEG-Novelle 2023 höhere Vergütungssätze von bis zu 0,134 €/kWh. Die Solarmodule wurden in den letzten Jahren in der Anschaffung immer günstiger. Und durch die weiterentwickelte Speichertechnologie arbeiten Photovoltaikanlagen effizienter. Ob eine eigene Photovoltaikanlage (z.B. auf dem Hausdach) für Sie interessant ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere sollten Sie auf die Größe achten. Den größten Nutzen aus der Anlage ziehen Sie durch selbstverbrauchten Strom und die entsprechende Ersparnis, gerade vor dem Hintergrund der enorm steigenden Strompreise. Mit der eigenen Photovoltaikanlage können Sie aber auch zum Energieanbieter werden, indem Sie überschüssigen Strom gegen Vergütung ins öffentliche Netz einspeisen. Ihre Ausgaben für die Anlage sind dann abziehbare Betriebsausgaben und Ihre Erlöse steuerpflichtige Betriebseinnahmen.