Steuerbefreiung für Telekommunikationsgeräte und -entgelte
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes
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Der BFH hat in drei Urteilen jeweils vom 23.11.2022 (VI R 50/20, VI R 51/20 und VI R 49/20) bestätigt, dass die Steuerbefreiung für die Überlassung von Telekommunikationsgeräten (Smartphone, Laptop etc.) auch dann gilt, wenn der Arbeitgeber das Gerät unter dem Marktpreis vom Arbeitnehmer erwirbt und diesem wieder zur privaten Nutzung überlässt.