Steuerlicher Zinssatz ist verfassungswidrig

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes

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Sparer freuen sich schon, wenn sie für ihre Kapitaleinlagen keine Negativzinsen zahlen müssen. Ein Zinssatz von 6 % pro Jahr – seit Jahren ein unerfüllbarer Traum, mit einer Ausnahme. Der steuerliche Zinssatz betrug immer noch 0,5 % pro Monat und wurde trotz vielfältiger Klagen immer wieder als (noch) verfassungskonform angesehen. Doch damit ist jetzt Schluss. Denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte die hohen Steuerzinsen von 6 % (12 x 0,5 %) pro Jahr für verfassungswidrig und das rückwirkend ab 2014. Die Freude all derer, die in den vergangenen Jahren hohe Nachzahlungszinsen zahlen mussten, wird allerdings von den Verfassungsrichtern gedämpft. Für Zinszeiträume vor dem 1. Januar 2019 müssen die Finanzämter nichts korrigieren, trotz der Verfassungswidrigkeit.

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