Transparenzregister

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes

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Bereits seit 5 Jahren sind Organe und Geschäftsführer von Gesellschaften verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft in das seinerzeit neu geschaffene Transparenzregister eintragen zu lassen. Für viele Unternehmen war die Eintragung aber dennoch keine echte Pflicht, denn wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten aus anderen Registern, wie beispielsweise dem Handels- oder Partnerschaftsregister ergaben, reichte dies aus. Es handelte sich also zunächst lediglich um ein Auffangregister. Doch durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz vom 25. Juni 2021 wurde das Transparenzregister zum 1. August 2021 von einem Auffangregister zu einem Vollregister erweitert.

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