Weitere Corona Hilfen für Unternehmer in Sicht

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un pódcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Viernes

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Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler werden auch für die Monate September bis Dezember 2020 finanziell unterstützt. Der Koalitionsausschuss hat Ende August beschlossen, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Unternehmen können daher Zuschüsse von insgesamt bis zu 200.000 Euro zu den betrieblichen Fixkosten erhalten, die normalerweise nicht rückzahlbar sind. Anträge auf Überbrückungshilfe II können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden. Den Antrag können Unternehmer jedoch – wie schon für die Überbrückungshilfe I – nicht selbst stellen. Die Beantragung muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt in einem Onlineverfahren über eine zentrale Antragsplattform vorgenommen werden. Überbrückungshilfe II kann bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden.

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