Begnadigungen von Hitler und Fechenbach

Auf den Tag genau - Un pódcast de Jan Fusek, Fabian Goppelsröder und Robert Sollich

In der Vorweihnachtszeit 1924 erließ das Justizministerium eine Reihe von Begnadigungen und Straferlassen. Zwei fanden besondere Beachtung. Auf der einen Seite wurde der zu 5 Jahren Haft verurteilte Adolf Hitler schon nach ca. 9 Monaten vorzeitig entlassen. Auf der anderen endete das Leid des Felix Fechenbach, dem Mitbegründer der USPD und Mitglied des Arbeiter- und Soldatenrats in München während der Novemberrevolution. Er war 1922 aufgrund hauptsächlich falscher und erfundener Beschuldigungen vor dem Münchener Volksgerichtshof zu 11 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Die Proteste gegen diese „Rache“ des rechten Justizapparates waren sehr laut geworden und konnten offensichtlich nicht mehr ignoriert werden. Inwieweit diese Begnadigung von der Freilassung Hitlers ablenken sollte, können wir nicht beurteilen. Der Hamburger Anzeiger vom 20. 12. berichtete nicht nur die Tatsachen rund um die Entlassungen der Personen, sondern spekulierte auch im Falle von Hitler darüber, wie er sich nun politisch verhalten würde. Würde er weiter den Umsturz suchen, oder den parlamentarischen Weg gehen? Rosa Leu kennt die Einschätzung dieses Leitartiklers, der mit C. P. zeichnete.

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