Art. 5.2 - Die Al-Capone-Vorschrift
Auslegungssache – der c't-Datenschutz-Podcast - Un pódcast de c't Magazin - Viernes
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In Episode 36 haben Holger und Joerg den Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg zu Gast. Dr. Stefan Brink erläutert zunächst, wie es zum Bußgeld der Woche gekommen ist, das er selbst verhängt hat: 300.000 Euro muss die VfB Stuttgart AG bezahlen, weil sie keine Rechenschaft über Abflüsse von Mitgliederdaten des Vereins VfB Stuttgart an eine PR-Agentur geben konnte: Zum ersten Mal erfolgt eine Strafe wegen eines Verstoßes gegen Art. 5.2 DSGVO (Rechenschaftspflicht). Es geht um Verjährungsfristen, interne Vorgänge und einen angestrebten "Deal", weshalb das Bußgeld recht niedrig ausgefallen ist. Brink erläutert, wie es dazu kam, und er plädiert dafür, dass Datenschutzbehörden ihre Entscheidungen transparent machen, und er lädt dazu ein, Details zu Entscheidungsprozessen per Informationsfreiheitsgesetz einzufordern. Im zweiten Teil der Episode geht es um die Rolle der Landesdatenschutzbehörde Baden-Württemberg in der Debatte um Contact Tracing zum Pandemie-Schutz und speziell um die die luca-App. Diese sei ein "verdammt gut gemachtes Angebot". Brink plädiert für mehr Gelassenheit in der "puristischen Community" und für die Rolle des Datenschutzes als Ermöglicher statt als Verhinderer. Er legt an private Anbieter niedrigere Maßstäbe an als an staatliche Stellen, deshalb hat er keine Probleme mit der umstrittenenen luca-App und empfiehlt seiner Landesregierung den (für die Bürger freiwilligen) Einsatz. Politischen Einfluss auf diese Entscheidung habe es nicht gegeben. Derlei Behauptungen seien "Quark".