Die unberührte DSGVO?
Auslegungssache – der c't-Datenschutz-Podcast - Un pódcast de c't Magazin - Viernes
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DGA, DMA, DSA, DA, AIA, EHDS: Im Rahmen ihrer Datenstrategie überschlägt sich die Europäische Kommission mit neuen Verordnungen, die den Umgang mit Daten innerhalb der Europäischen Union (EU) regulieren sollen. Einige davon sind noch im Planungsstatus, andere bereits in Kraft und bald wirksam. Auf Bürger und Unternehmen kommt da ein Vorschriftengestrüpp zu, das den klaren Blick aufs große Ganze erst einmal verhindern dürfte. Dr. Winfried Veil, in der neuen Episode 83 zu Gast im c't-Datenschutz-Podcast, gilt als harter Kritiker der hektischen Regulierung. Der Jurist begleitete als Referent im Bundesinnenministerium beispielsweise als Experte in der zuständigen EU-Projektgruppe die Ratsverhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er spricht von einem "legislativen Tsunami", der zurzeit über die EU schwappt. In alle den Datengesetzen finde sich stets sinngemäß der Passus "Die DSGVO bleibt unberührt". Doch diese Behauptung lasse sich bei einem näheren Blick in die Gesetzentwürfe nicht halten. Am Beispiel des bereits in Kraft getretenen Digital Services Acts (DSA) besprechen Joerg und Holger mit Winfried, wo das neue Plattform-Gesetz eben doch datenschutzrechtliche Fragen aufwirft. Insbesondere erläutert Winfried, dass die im DSA definierten Mechanismen zu Meldewegen für rechtswidrige Inhalte de facto zu einer Vorratsdatenspeicherung bei den Plattformen führen könnte. Plakativ spricht er von "Pöbler-, Denunzianten- und Querulantendatenbanken". Und dies sei nur einer von mehreren Aspekten, bei dem sich der DSA und die DSGVO in die Quere kommen.