#006 Neues Gesetz zu Maklerprosion ab dem 23.12.2020

Der Immobilienmakler Podcast - Un pódcast de Oliver Nettekoven

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Was ändert sich bei der Maklerprovision durch die Gesetzesänderung im BGB in 2020? Im Mai 2020 hat das Bundeskabinett abschließend über die Reform zur Maklerprovision beraten. Demnach werden Verkäufer und Käufer sich beim Immobilienkauf die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler künftig zu gleichen Anteilen teilen. Dadurch wird die Verteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie fairer gestaltet. Neuregelung für Verbraucherverträge Das Gesetz gilt nach §656b für Verträge, die mit Verbrauchern geschlossen werden. Verträge, die mit Gewerbetreibenden geschlossen werden, sind hiervon nicht betroffen. Ziel der Neuregelung ist es, den Käufer davon zu entlasten, die vollständige Provision zahlen zu müssen, so wie es in der Vergangenheit üblich war. Maklervertrag reicht künftig in Textform aus (§656a) Künftig kann ein Maklervertrag auch per E-Mail geschlossen werden. Ein Vertrag in Schriftform mit rechtsgültiger Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Gleichermaßen gilt jedoch auch, dass Verträge, die mündlich geschlossen werden nicht mehr gültig sind. #immobilienmaklerwerden #karriere #Immobilienmakler #immobilienbesserwisser #bi-medial

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