Bilder rechtssicher nutzen

kreativ[ge]recht - Un pódcast de Sebastian Deubelli

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In der Aktuellen Podcastfolge gehen wir auf die relevantesten Bildrechte ein und geben Euch damit das Grundlagenwissen für einen rechtlich sicheren Umgang mit Bildmaterialn in der Unternehmenskommunikation. --- Wenn Ihr einen kompakten Überblick über sämtliche rechtlichen Themen haben möchtet, die Ihr bei der Verwendung von Bildern beachten solltet, könnt Ihr hier unseren neuen Newsletter abonnieren und bekommt unsere Checkliste! -- Ein Bild – viele Rechte. Das Thema Bildrechte ist deutlich komplexer, als man auf den ersten Blick vermuten möchte und gerade aufgrund der vielen verschiedenen Bildrechte hat man hier die Möglichkeit, mit einer Bildnutzung mehrere Ansprüche auszulösen. Damit Euch das nicht passiert, streifen wir in dieser Podcastfolge die nachfolgenden Rechtsgebiete: Das Urheberrecht des Fotografen/der Fotografin Dieses ist aufgrund der Tatsache, dass alle Bilder urheberrechtlichen Schutz genießen, das stärkste und stets zu beachtende Bildrecht und man kann sich als Faustformel merken, dass die Einwilligung des Urhebers bei jeder Bildverwendung eingeholt sein muss. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von abgebildeten Personen Sind Menschen erkennbar abgebildet, so spielt auch deren allgemeines Persönlichkeitsrecht eine wichtige Rolle. Auch hier ist eine Bildveröffentlichung grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen möglich, wobei es mitunter Ausnahmen gibt, die in der Praxis eine große Rolle spielen. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte dürfen beispielsweise auch ohne Einwilligung verwendet werden. Bei Personenbilden spielt auch der Datenschutz eine tragende Rolle. Das Hausrecht Steht man bei der Erstellung eines Bildes nicht auf öffentlichen Grund (was meist gar nicht so einfach zu erkennen ist), benötigt man eine Fotoerlaubnis des Hausrechtsinhabers. Dieses Bildrecht zieht sich auch auf weitere Bildnutzer in der Rechtekette durch, sodass nicht nur der Fotograf davon betroffen ist. Das Markenrecht an abgebildeten Logos Sofern ein abgebildetes Logo markenrechtlich geschützt ist, so ist auch hier zu beachten, dass zumindest eine markenmäßige Nutzung der abgebildeten Marke nur mit Erlaubnis des Markeninhabers erlaubt ist. --- Hier geht es zur Anmeldung für das Webinar "Update zum Urheberrecht – Top 10 der Bildrechts-Entscheidungen 2020" Für alle Fragen rund um den Podcast oder das Urheber- und Medienrecht könnt Ihr Euch jederzeit an mich wenden. [email protected] --- Wenn Euch die Folge weitergeholfen hat, bewertet den Podcast gerne bei iTunes und empfehlt sie bitte weiter!

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