#Werbung - keine Kennzeichnungspflicht für Influencer

kreativ[ge]recht - Un pódcast de Sebastian Deubelli

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Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem von uns geführten Verfahren entschieden, dass in Influencer Posts, in denen er Marken nennt und Verlinkt, nicht als Werbung kennzeichnen muss, wenn er hierfür keine Gegenleistung erhalten hat. Wir haben in einigen älteren Folgen schon über den Gang dieses Verfahrens berichtet und wer auch der letzten Podcastfolge aufmerksam gelauscht hat, weiß, dass unser Mandant das Verfahren gewonnen hat. Nun liegt die Entscheidung allerdings mitsamt Urteilsbegründung vor, die wir Euch natürlich nicht vorenthalten möchten. Die Details der Entscheidung sowie auch das Urteil als PDF findet Ihr hier. --- Shownotes: --- Ich freue mich über eine Bewertung oder jegliche Rückmeldung zu meinem Podcast! --- Fragen? Anregungen? Immer gern! Hier erreichst Du mich: mail [email protected] facebook www.facebook.com/kanzleideubelli/ web www.deubelli.com

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