Neues Gesetz - Was Betroffene zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz sagen
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Möglicherweise gibt es im Frühjahr 2024 ein neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Die bisherige Höchstbefristungsdauer nach der Promotion soll von sechs auf vier Jahre reduziert werden. Die Jung-Wissenschaftler*innen sehen darin unter anderem eine Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: Tiktok und Instagram.