Die nächsten Schritte ins All (2)

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Wem gehört das All?"Die Erforschung und Nutzung des Weltraums soll zum Wohle aller Völker erfolgen." So steht es im Weltraumvertrag von 1967, der von allen großen Raumfahrtnationen unterzeichnet wurde. Artikel II hält fest, dass "der Weltraum, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, nicht Gegenstand nationaler Aneignung ist." Doch Weltraumprogramme werden heute nicht nur von Staaten, sondern auch von einzelnen Privatunternehmern und deren Firmen durchgeführt. Zumeist in Kooperation mit den großen nationalen Weltraumagenturen.Gestaltung: Dagmar Streicher. Redaktion: Ulrike Schmitzer. Gesendet in Ö1 am 20. 05. 2025.