Urteil: Betriebe dürfen Rauchen verbieten | 19.1.1999

Archivradio – Geschichte im Original - Un pódcast de SWR

Heute kaum noch vorstellbar: Früher mussten Nichtraucher fast überall Zigarettenqualm ertragen: bei der Arbeit, in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden. Doch dann beginnt ein Umdenken. Den Anfang machen die Fluglinien. Die Lufthansa verbietet 1995 das Rauchen auf Inlandsflügen und ab 1998 generell. Auch erste Betriebe fangen an, das Rauchen zu untersagen. Das Philips Halbleiterwerk in Hamburg beginnt damit 1996 und gerät in die Schlagzeilen, weil ein Mitarbeiter dagegen klagt, dass er zum Rauchen in eine spezielle Ecke auf den Hof muss. Doch am 19. Januar 1999 verliert er seinen Prozess. Das Bundesarbeitsgericht billigt das Rauchverbot in einem wegweisenden Urteil. Das Urteil führt allerdings nicht gleich zu großflächigen Rauchverboten. Die meisten Betriebe ziehen erst Mitte der 2000er Jahre nach. Das Rauchen in öffentlichen Gebäuden wurde 2007 verboten, von da an gibt es in der Bahn auch keine Raucherabteile mehr. Ein Jahr später wird auch die Gastronomie rauchfrei – explizite Raucherkneipen ausgenommen.

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